FÜR DIE ELTERN
Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, Erzieherinnen und dem Träger ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung des Kindes, die auf dem aufbaut, was das Kind aus dem Elternhaus mitbringt.
In unserer Kindertageseinrichtung haben Eltern jederzeit die Möglichkeit, sich mit Fragen an die Mitarbeiterinnen zu wenden und über gemachte Erfahrungen auszutauschen.
Elternbeirat
Im Paragraph 9 des Kinderbildungsgesetzes ist die Zusammenarbeit des Kitapersonals mit den Eltern verankert.
Dazu gehört die sogenannte Elternmitwirkung. In jeder Kita wird eine Elternversammlung sowie ein Elternbeirat gebildet. In einer Elternversammlung werden, bis spätestens zum 10. Oktober eines jeden Jahres, die Mitglieder des Elternbeirates gewählt. Dieses soll die Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger fördern.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Kita.
Der Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
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vermitteln
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Wahrnehmen von Bedürfnissen
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Gespräche mit Eltern
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Austausch mit der Leitung
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Weitergabe von kritischen Themen
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Konsens herstellen
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informieren und unterstützen
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Verbesserungsvorschläge unterbreiten
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Loyales Verhalten
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Vertretung der Einrichtung in der Öffentlichkeit
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motivieren
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Einrichten von Elterntreffpunkten
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Motivieren von Elternbeteiligungen bei Festen und Aktionen
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Anbieten von Begegnungsmöglichkeiten
